Mit dem Höchstgebot bestimmen Sie die maximale Höhe Ihres Gebots für ein bestimmtes Objekt. Bis zu diesem Betrag steigert die Webseite in Ihrem Namen mit. Werden Sie überboten, wird Ihr Gebot schrittweise erhöht, bis Ihr Maximalbetrag erreicht wird. Ist das von Ihnen bestimmte Höchstgebot erreicht, wird kein weiteres Gebot für dieses Objekt in Ihrem Namen mehr abgegeben. Werden Sie nach ihrem Höchstgebot überboten, erhalten Sie umgehend eine E-Mail Benachrichtigung.
Das abgegebene Höchstgebot wird nur soweit ausgeschöpft, bis es keine Gegenofferte mehr gibt (zum Besten). Ihr Gebotslimit können Sie in Ihrem Konto ändern.
Beispiel:
Ihr Höchstgebot für ein Objekt mit Startpreis CHF 500.00 beträgt CHF 1000.00. Eine andere Person bietet CHF 650.00. Das System bietet für Sie den nächsten Schritt auf CHF 700.00. Sofern keine weiteren Gebote abgegeben werden, erhalten Sie den Zuschlag.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrem Gebot im Falle des Zuschlages zusätzlich noch das Aufgeld von 19% und auf das Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7% erhoben werden.
Alle Objkete mit * bezeichnet oder auf welche speziell hingewiesen wird, sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, das heisst bei diesen Objekten wir die Schweizerische Mehrwertsteuer auf dem Zuschlagspreis plus Aufgeld erhoben.
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